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Printticket mit VDV-Barcode für die Monate September, Oktober und November

Aufgrund des durch die Halbleiterkrise verursachten Chipkartenmangels gibt der KreisVerkehr Schwäbisch Hall bei Neubestellungen das JugendticketBW für die Monate September, Oktober und November 2023 monatlich als Printticket mit VDV-Barcode auf Papier aus.

Bei (((eTickets wie dem VDV-Barcode sind Name und Geburtsdatum elektronisch kodiert, um personengebundene Tickets kontrollieren zu können.
Unter 16 Jahren ist das Mitführen eines Lichtbildausweises nicht notwendig und nicht Bestandteil der Kontrolle.
Schülerinnen und Schüler wird dennoch empfohlen, sich nach Möglichkeit einen Schülerausweis ausstellen zu lassen, falls sie außerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall Busse und Bahnen nutzen möchten.

Schülerinnen und Schüler, die das JugendticketBW bereits im Schuljahr 2022/23 auf Chipkarte erhalten haben, nutzen diese bitte weiterhin.

JugendticketBW für 365 Euro im Jahr

Das JugendticketBW richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende.

Für einen Euro pro Tag können junge Menschen in Baden-Württemberg seit dem 1. März 2023 im gesamten Ländle mit Bussen, Bahnen und weiteren Nahverkehrsmitteln fahren.

Das Ticket erhalten können

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Voraussetzung ist zudem ein Wohn- oder Schulort in Baden-Württemberg.

Im KreisVerkehr Schwäbisch Hall ersetzt das JugendticketBW das bisherige RegioAbo S sowie das SKT (SchülerKreisTicket = Monatskarte im Eigenanteilverfahren). Die Monatsrate beträgt 30,42 Euro.
Die Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten wurde angepasst.

Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die auf eine Schule bzw. Hochschule im Landkreis Schwäbisch Hall gehen, sowie alle weiteren bezugsberechtigten Personen mit Wohnsitz im Landkreis Schwäbisch Hall erhalten das JugendticketBW beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall.

Neukunden können das JugendticketBW über AboOnline bestellen.

Weitere Informationen "Alles zum JugendticketBW" gibt`s auch vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

FAQ zum JugendticketBW

Was ist das JugendticketBW?

Das JugendticketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

Was kostet das JugendticketBW?

Das JugendticketBW kostet 365 Euro im Jahr bzw. 30,42 Euro pro Monat. Für Studierende ermäßigt sich der Preis um Solidarbeiträge, die im Rahmen einer Semesterticket-Vereinbarung gezahlt werden. Für Studierende der Hochschule Heilbronn am Campus Schwäbisch Hall sind das aktuell 2,50 Euro pro Monat. Das JugendticketBW-Halbjahresticket für Studierende kostet somit 167,50 Euro.

Wer kann das JugendticketBW kaufen?

Alle Jugendlichen unter 21 Jahren sowie junge Erwachsene ab einem Alter von 21 bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis und Bufdis.
Weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.

Wo kann man das JugendticketBW kaufen?

Das JugendticketBW kann als Abo in den KreisVerkehr-KundenCentern in Schwäbisch Hall (Am Spitalbach 20) und Crailsheim (Karlstraße 15) sowie über AboOnline bestellt werden.
Bestehende RegioAbo S und SchülerKreisTickets (SKT) werden automatisch auf das JugendticketBW umgestellt.

Das JugendticketBW kann im Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/2024 aus technischen Gründen an Studierende an Hochschulen im Bereich des KVSH/HNV, die mit dem KVSH/HNV eine Semesterticket-Vereinbarung abgeschlossen haben, noch nicht als Abo ausgeben werden. Für solche Studierende erfolgt die Ausgabe übergangsweise in gewohnter Weise als Halbjahresticket über die bekannten Verkaufsstellen.

Wo gilt das JugendticketBW?

Das JugendticketBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg sowie auf den KVSH-Linien in den bayrischen Erweiterungsbereichen des KVSH, jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG). 

Weitere Informationen dazu auch unter "Alles zum JugendticketBW" vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Zu welchen Zeiten gilt das JugendticketBW?

Das JugendticketBW gilt an allen Tagen rund um die Uhr.

Kann ich weitere Personen mitnehmen?

Nein. Das JugendticketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Kann mein JugendticketBW auch durch eine andere Person genutzt werden?

Nein. Das JugendticketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.

Kann ich auch in der 1. Klasse fahren?

Das JugendticketBW ist eine Fahrkarte für die 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

Wie lange bin ich an das JugendticketBW gebunden bzw. wann kann ich es kündigen?

Das JugendticketBW ist ein Jahresabo. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Danach kann es mit Frist 20. des letzten gültigen Monats ohne finanziellen Nachteil zu jedem Monatsende gekündigt werden.
Bei vorzeitiger Kündigung wird eine Nachzahlung in Rechnung gestellt. Diese entspricht der Differenz zum Preis einer RegioMonat S in Preisstufe 1 (47,00 Euro) für die genutzten Monate, d. h. derzeit 16,58 Euro pro Monat.

Ich habe ein SchülerKreisTicket des KreisVerkehr. Was muss ich tun?

Nichts. Die Umstellung auf das neue JugendticketBW erfolgt automatisch. Das JugendticketBW ist günstiger als die Eigenanteile für das SchülerKreisTicket, und man kann in ganz Baden-Württemberg und nicht nur im KreisVerkehr fahren.
Es gilt weiterhin die Satzung des Landkreis Schwäbisch Hall über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, d. h. für Grundschüler ist das JugendticketBW kostenlos und ab dem dritten Kind ist eine Befreiung vom Eigenanteil möglich, wenn das JugendticketBW nach Satzung abgerechnet werden darf (Stichworte: Drei-Kilometer-Regelung, Schulwegsicherheit).

Ich habe ein RegioAbo S des KreisVerkehr. Was muss ich tun?

Nichts. Schülerinnen und Schüler mit einem RegioAbo S werden angeschrieben und über das neue Angebot informiert. Die Umstellung auf das neue JugendticketBW erfolgt automatisch. Das JugendticketBW ist günstiger als das RegioAbo S, und man kann in ganz Baden-Württemberg und nicht nur im KreisVerkehr fahren.
Für RegioAbo S im HoraffenTarif (Preisstufe Crailsheim) besteht ein Sonderkündigungsrecht. Aufgrund der Befristung der Förderung dieses Angebotes durch die Stadt Crailsheim bis 28.02.2023 wird der Tarif für das RegioAbo S Zone Crailsheim zum 01.03.2023 auf 38,50 Euro angepasst.

Kann ich wie beim SchülerKreisTicket (SKT) den Bezug monatlich unterbrechen?

Nein, das ist nicht möglich. Das JugendticketBW ist ein Jahres-Abo.
Als Alternative zum Jahres-Abo des JugendticketBW kann eine Monatskarte "RegioMonat S" im Barverkauf gelöst werden.

Gibt es das RegioAbo S des KreisVerkehr weiter?

Das RegioAbo S gibt es mit Einführung des JugendticketBW weiterhin ab einem Alter von 27 Jahren und/oder Wohnort außerhalb Baden-Württembergs unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises.

Kann ich das JugendticketBW auch als Monatskarte kaufen?

Nein, das JugendticketBW gibt es nur als Jahres-Abo. Das Angebot zielt darauf ab, junge Menschen langfristig an den ÖPNV zu binden. Der günstige Preis ist nur über eine Jahresbindung abzubilden. Dafür stellen das Land und die Landkreise pro Jahr über 100 Mio. Euro zu Verfügung.

Ich habe ein Semester-Ticket des KreisVerkehr/HNV. Was muss ich tun?

Das JugendticketBW kann im Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/2024 aus technischen Gründen an Studierende an Hochschulen im Bereich des KreisVerkehr/HNV, eine Semesterticket-Vereinbarung abgeschlossen haben, noch nicht als Abo ausgeben werden. Für solche Studierende erfolgt die Ausgabe übergangsweise in gewohnter Weise als Halbjahresticket (Verkaufsstellen). Studierende ab einem Alter von 27 Jahren erhalten wie bislang auch die Möglichkeit zum Kauf eines Semester-Ticket bzw. Semester-TicketPLUS von KreisVerkehr und HNV.

Ich bin über 27 Jahre alt und studiere noch. Bekomme ich das JugendticketBW auch?

Nein. Ab dem 27. Geburtstag kann das JugendticketBW nicht mehr erworben werden. Für Studierende gibt es dann – wie bisher – das KreisVerkehr/HNV Semester-Ticket bzw. Semester-TicketPLUS (Anschlussticket).

Endet mein JugendticketBW-Vertrag mit dem 27. Geburtstag automatisch?

Nein, es muss gekündigt werden. Andernfalls wird das JugendticketBW automatisch auf Erwachenentarif umgestellt – das ist ab vsl. April 2023 das Deutschlandticket für 49,00 Euro monatlich.

Endet mein JugendticketBW-Vertrag mit einer auslaufenden Bezugsberechtigung?

Nein. Sollte uns keine Nachweis der Bezugsberechtigung vorliegen, wird das Ticket automatisch auf Erwachsenentarif umgestellt – das ist seit Mai 2023 das Deutschlandticket für 49,00 Euro monatlich.
Der Nachweis gilt immer für eine ganze Vertragsperiode von zwölf Monaten.

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Stand: 17. Januar 2023