Die Abonnementsbedingungen für das

RegioAbo (RegioAbo, RegioAbo S, RegioAbo Netz und RegioAbo S Netz)

Sie können bei den KreisVerkehr-KundenCentern ein RegioAbo beantragen, bei dem für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate der ermäßigte Fahrpreis monatlich von Ihrem Konto abgebucht wird. Beim RegioAbo S wird ein Nachweis der Schule oder Ausbildungsstelle verlangt.

Sollten Sie Ihr RegioAbo vor Ablauf des ersten Jahres kündigen, müssen Sie die Differenz der in Anspruch genommenen Monate zum normalen RegioMonats-Tarif nachzahlen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des RegioAbo S Netz muss die Differenz der in Anspruch genommenen Monate zum normalen Preis eines RegioMonat S der Preisstufe 5 nachbezahlt werden.

Eine Kündigung ist nur schriftlich und nur bis zum jeweils 20. des Vormonats möglich. Sie ist erst dann wirksam, wenn Ihre RegioAbo-Karte bis zum 3. Werktag des Folgemonats dem jeweiligen KundenCenter vorliegt.

Bei Verlust der RegioAbo-Karte wird eine Gebühr laut Gebührenordnung für eine Neuausstellung des Fahrausweises erhoben. Das RegioAbo verlängert sich automatisch bis auf Widerruf. Die neue Karte erhalten Sie rechtzeitig vor Ablauf der alten Karte per Post.

Antrag für ein RegioAbo als PDF zum Download und Ausdrucken

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