Alle Fahrgäste mit einem gültigen RegioAbo für Erwachsene sowie Menschen mit Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung) können sich Taxikosten bis zu 35,- Euro erstatten lassen, wenn sie ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im KreisVerkehr kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt, wie z. B. Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid, sowie angekündigten Maßnahmen, wie z. B. Straßensperrungen, besteht kein Ersatzanspruch. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgehen.
Grundlage für eine Erstattung sind ein vollständig ausgefüllter Erstattungantrag, der Originalbeleg der Taxiquittung, sowie Angabe der Kundennummer oder Regio(((eCard-ID bzw. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke. Alles zusammen muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall beim KreisVerkehr eingereicht werden. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung dann auf ein angegebenes Bankkonto. Eine Barauszahlung oder Verrechnung mit dem Ticketkauf/Aboeinzug sind ausgeschlossen.
Bei allen anderen Zeitkarten (z. B. Deutschland-Ticket / D-Ticket JugendBW, RegioAbo S, RegioJobTicket, RegioMonat) sowie bei Fahrscheinen des Gelegenheitsverkehrs (z. B. Einzelfahrausweis) gibt es leider keine Erstattung.