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Achtung, Ticketkontrolle!

Wir bitten um Verständnis und Kooperationsbereitschaft. Hier erklären wir die Hintergründe.

Sehr geehrte Fahrgäste,

der KreisVerkehr hat gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und dem Landkreis entschieden, die während der Corona-Pandemie und der zahlreichen Umstellungen im Rahmen von KVSH-Tarifreform, JugendticketBW, Deutschland-Ticket und D-Ticket JugendBW ausgesetzten Kontrolltätigkeiten wieder aufzunehmen. Diese finden in Kooperation mit dem Prüf-Dienstleistungsunternehmen TP&S statt.

Warum kontrollieren?

Die Kontrolle dient verschiedenen Zwecken. Sie ist allein nötig, um den Verkauf der Tickets aller anderen Fahrgäste zu legitimieren. Schließlich kostet es Geld, den ÖPNV bereitzustellen, und der Fahrkartenverkauf muss seinen Teil an den Kosten beitragen. Würden Busse und Bahnen fahren mit dem Vertrauen, dass die vielen Fahrgäste schon selbstständig Tickets kaufen und kontrollieren lassen, glichen Bus und Stadtbahn einem kameralosen Supermarkt mit Vertrauenskasse: Schlicht nicht tragbar. Fahrgäste mit einer Zeitkarte sollen durch die Kontrolle auch das Gefühl bekommen, dass es sich gelohnt hat, das Ticket zu kaufen.
Ein weiterer Grund für elektronische Ticketkontrollen ist das sogenannte Clearing, also die Einnahmenaufteilung vom begünstigten Kundenvertragspartner zum leistungserbringenden Verkehrsunternehmen.
>>>Informationen zum (((eTicket

Wer kontrolliert?

Die Fahrscheinprüfung setzen meist zweiköpfige Teams um, die pro Tag auf den Fahrten in verschiedenen Ecken des KVSH-Verbundgebietes unterwegs sind. Dort kontrollieren sie im Zuge Ihres Arbeitstages etwa 30 Fahrzeuge. Zu zweit lässt sich flexibel arbeiten und die Kontrolleure können gegenseitig auf sich aufpassen.
Außerdem können die Fahrerinnen und Fahrer, unterstützt durch Barcode-Scanner und NFC-Lesegerät des Bordrechners, Kontrollen durchführen.

Was passiert mit Fahrgästen ohne gültiges Ticket?

Wer kein Ticket hat und trotzdem fährt, fährt schwarz. Wird man nun kontrolliert und beanstandet, müssen zunächst vor Ort die Daten erfasst werden. Schließlich muss klar sein, wer hier (schlimmstenfalls wieder einmal) die Leistung erschleicht – so der korrekte Ausdruck. Falls die Daten nicht erfassbar sind oder nicht stimmen, kommt auch die Polizei dazu, die dann zur nächsten passenden Haltestelle gerufen wird. Erst nachdem der Fahrgast und die Prüfer ausgestiegen sind, kann der Bus weiterfahren, dieser muss schließlich den Fahrplan einhalten. Für alle Fahrgäste ärgerlich wäre, wenn ein Bus oder eine Bahn aufgrund eines Schwarzfahrers auch noch Verspätung hat. Eine verbreitete Unklarheit betrifft die Rechte des Prüfers: Der Kontrolleur darf den Schwarzfahrer festnehmen (§127 StPO, das sogenannte „Jedermannsrecht“), da dieser eine Straftat begeht – solange, bis die Polizei dann übernimmt. Die 60,00 Euro, die der beanstandete Schwarzfahrer zahlen muss, können entweder in einem KreisVerkehr-KundenCenter bezahlt oder direkt an TP&S überwiesen werden. Beim Prüfer selbst kann das erhöhte Beförderungsentgelt hingegen nicht mehr bezahlt werden, da diese aus Sicherheitsgründen keine Kassen mehr bei sich tragen.
Wurde eine zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Zeitkarte vergessen, kann diese innerhalb von sieben Tagen im KVSH-KundenCenter in Schwäbisch Hall oder Crailsheim vorgelegt werden, sodass sich der zu zahlende Betrag auf 7,00 Euro ermäßigt.