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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit von kreisverkehr-sha.de

Die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH (Verbund) ist bemüht, ihr Online-Angebot auf der Website www.kreisverkehr-sha.de nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir aktiv vorantreiben. Bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos größtenteils noch ohne Untertitel
  • Formulare können teilweise noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDF-Dateien
  • Interaktive Streckenkarten
  • Elektronische Fahrplanauskunft
  • Newsletter

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.12.2022 erstellt. Die Website wurde einem entwicklungsbegleitenden BITV-Test unterzogen. Davon ausgehend und basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) haben wir Optimierungen zur Steigerung der Barrierefreiheit vorgenommen.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH
Am Spitalbach 20
74523 Schwäbisch Hall

Tel.: 0791 970 10-0
Fax: 0791 970 10-50

E-Mail: info(at)kreisverkehr-sha.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Feedback und Kontaktangaben in dieser Erklärung.

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Tel.: 0711 279-3366

E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Im Landkreis Schwäbisch Hall ist der Landkreis unter info(at)lrasha.de zu erreichen.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.